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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines
Unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für unsere Lieferungen und Leistungen einschließlich aller Neben- und Ersatzleistungen. Abweichende Einkaufsbedingungen unserer Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für mündliche Nebenabreden und Zusicherungen. Unsere Angebote sind grundsätzlich unverbindlich. Vertreter und Außendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Bestellungen berechtigt.

2. Vertragsabschluß
Die in Prospekten oder Unterlagen enthaltenen Angabe sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Geringe Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern die Abweichung für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, soweit dies nicht für die Hereinholung eines Auftrages notwendig ist. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag uns nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich an uns zurück zu geben, ohne dass Kopien davon zurückgehalten werden.

3. Preise und Zahlungen
Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich der am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Mehrwertsteuer. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung. Erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Käufers. Frachtfreie Lieferung erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.

Falls keine schriftlichen Sondervereinbarungen getroffen worden sind, sind unsere Rechnungen binnen 30 Tage netto ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungen binnen 3 Tagen gewähren wir 3 % Skonto. Das von beiden Parteien als verbindlich anerkannte Fälligkeitsdatum ist in der Rechnung nach dem Kalendertag bestimmt und ausgezeichnet.

Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB, mindestens jedoch 10 % o.A. geschuldet.

Unsere Vertreter und Außendienstmitarbeiter besitzen keine Inkassovollmacht.

4. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Dem Käufer steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Käufer kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, welche wir anerkannt haben oder welche rechtskräftig festgestellt wurden.

5. Lieferzeit
Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten; wir übernehmen hierfür jedoch keine Gewähr. Irgendwelche Schadenersatzansprüche kann der Käufer aus der verzögerten oder unterbliebenen Lieferung nicht herleiten, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Käufers voraus.

Werden wir an der Einhaltung der Lieferfrist durch unvorhergesehene Umstände gehindert, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden können (höhere Gewalt), so verlängert sich der Liefertermin angemessen, sofern nicht die Leistung endgültig unmöglich ist. Im Falle der Verlängerung der Liefertermine ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern er uns eine angemessene Nachfrist zur Leistung stellt. Für den Fall entgültiger Unmöglichkeit oder von Unvermögen aus solchen Gründen werden wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.

Im Falle einer von uns zu vertretenden Nichteinhaltung eines Liefertermins oder Unmöglichkeit der Leistung steht dem Käufer im Fall des Verzugs, jedoch erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, ein Rücktrittsrecht bzgl. aller Lieferungen zu, die bei Fristablauf nicht versandbereit gemeldet sind. Weitergehende Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Angemessene Teillieferungen sowie - bei für den Käufer besonders angefertigten Artikeln - Abweichungen von den Bestellungen sind bis zu +/- 10 % zulässig.

6. Versand, Gefahrenübergang und Abnahme
Der Versand erfolgt ab Auslieferungslager ohne Gewähr für die billigste Versandart. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Transportversicherungen sind vom Käufer abzuschließen. Die Gefahr geht in jedem Fall mit der Versendung an den Käufer über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Der Käufer ist verpflichtet, die versandfertige Ware abzunehmen.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus der Geschäftsverbindung mit uns und uns verbundenen Unternehmen, insbesondere eines etwaigen Kontokorrentsoldes, unser Eigentum.

Der Käufer ist bis auf Widerruf ermächtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern oder zu verarbeiten, solange er uns gegenüber nicht in Verzug ist. Im Falle der Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer ist jederzeit widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, darf jedoch nicht anderweitig darüber verfügen. Besteht der Abnehmer des Käufers auf einem Abtretungsverbot, so hat der Käufer uns hiervon unverzüglich zu unterrichten.

Kommt der Käufer uns gegenüber in Verzug, sind wir ohne weiteres berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen und anderweitig zu veräußern, sowie die Abtretung den Drittschuldnern anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer verpflichtet sich, uns den Zutritt zu seinen Räumen und die Besitznahme zu gestatten.

Das Herausgabebegehren gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten und uns unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen. Zur Abgeltung unseres Nichterfüllungsschadens sind wir berechtigt, dem Käufer 30 % des Brutto-Rechnungsbetrages in Rechnung zu stellen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht oder nicht in Höhe des geltend gemachten Prozentsatzes entstanden ist.

Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Anforderung Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und abgetretenen Forderungen zu geben. Im Fall des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat und der Käufer unverzüglich zu unterrichten und uns bei der Geltendmachung unserer Rechte zu unterstützen, insbesondere seinerseits die notwendigen Rechtsbehelfe zur Wahrung unserer Rechte zu ergreifen.

Bei Verarbeitung mit Vorbehaltsware anderer Lieferanten erwerben wir Miteigentum an dem Produkt im Verhältnis der Rechnungswerte der Materialien.

8. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr dafür, dass der Liefergegenstand zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei ist von Material- und Verarbeitungsdefekten, die seine Tauglichkeit zum gewöhnlichen Gebrauch beeinträchtigen. Die Gewährleistung erfolgt ausschließlich in der Weise, dass wir nach unserer Wahl den fehlerhaften Liefergegenstand ausbessern oder neu liefern werden. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung wird in gleicher Weise gewährleistet wie für den Liefergegenstand. Verschleißerscheinungen und die Folgen unsachgemäßer Lagerung oder Benutzung der Ware seitens des Käufers sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden die nicht an den gelieferten Waren entstanden sind, ist ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter vorgenommene Änderungen und Instandsetzungen wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen.

Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

9. Sonderbedingungen für Reparaturaufträge
Reparaturen führen wir nur nach Maßgabe nachstehender Sonderbedingungen aus.

Kostenvoranschläge erstellen wir nur auf Anfrage. Der Kunde trägt in jedem Falle sämtliche Kosten des An- und Abtransportes. Wir sind berechtigt, reparierte Ware in neuer Verpackung, für die wir unsere Selbstkostenpreise verrechnen, zurückzuliefern.

Sämtliche Reparaturaufträge stehen unter der auflösenden Bedingung, dass wir die erforderlichen Ersatzteile vorrätig haben oder diese von unseren Zulieferanten zu angemessenen Preisen beschaffen können.

10. Exportgeschäfte
Die Ware reist in allen Fällen auf Gefahr des Käufers, auch wenn franco etc. verkauft ist oder die Preise frei Bestimmungsort vereinbart sind, so dass etwaige auf dem Beförderungswege entstehende Verluste durch Beschädigung etc. - gleich aus welchen Gründen - zu Lasten des Käufers gehen. Mehrkosten durch Zuschläge für Frachttarife, Steuern und Zollerhöhungen gehen zu Lasten des Käufers.

Wir sind berechtigt, alle während der Abwicklung des Abschlusses durch Gesetze zur Erhebung gelangenden neuen Abgaben (einschließlich Zölle) oder Erhöhung bereits bestehender Abgaben, wodurch die Herstellung oder Lieferung der Ware unmittelbar oder mittelbar betroffen oder versteuert wird, in voller Höhe dem vereinbarten Kaufpreis zuzuschlagen.

11. Schutzrechte und Patente
Der Gebrauch unserer Warenzeichen und Namensschutzrechte ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist unzulässig.

Für Sonderanfertigungen für den Käufer haftet dieser uns für die Freiheit der in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen von Schutzrechten Dritter, stellt uns von allen entsprechenden Ansprüchen frei und hat uns den entstehenden Schaden zu ersetzen. Wir haften unsererseits dem Käufer für die Verletzung von Schutzrechten und Patenten nur dann, wenn wir uns schriftlich dazu verpflichtet haben.

12. Datenschutz
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.

13. Weitergeltung bei Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen aus irgendeinem Grunde nichtig sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Wir sind berechtigt, nichtige Bestimmungen, soweit rechtlich möglich, durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommen.

14. Schlussbestimmungen
Für Verträge mir Vollkaufleuten wird als Gerichtsstand Salzburg vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir berechtigt sind, auch am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen.

Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt der Vertrag zwischen SATFORCE Kommunikationstechnik GmbH und dem Käufer in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine dieser Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommende Regelung. Hilfsweise wird die Maßgeblichkeit der gesetzlichen Regelung vereinbart.

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