![]() |
|||||||||||||
|
|
|||||||||||||
HOME |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
2. Vertragsabschluß An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, soweit dies nicht für die Hereinholung eines Auftrages notwendig ist. Zu Angeboten gehörige Zeichnungen und andere Unterlagen sind, wenn der Auftrag uns nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich an uns zurück zu geben, ohne dass Kopien davon zurückgehalten werden. 3. Preise und Zahlungen Falls keine schriftlichen Sondervereinbarungen getroffen worden sind, sind unsere Rechnungen binnen 30 Tage netto ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungen binnen 3 Tagen gewähren wir 3 % Skonto. Das von beiden Parteien als verbindlich anerkannte Fälligkeitsdatum ist in der Rechnung nach dem Kalendertag bestimmt und ausgezeichnet. Kommt der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB, mindestens jedoch 10 % o.A. geschuldet. Unsere Vertreter und Außendienstmitarbeiter besitzen keine Inkassovollmacht. 4. Aufrechnung und Zurückbehaltung 5. Lieferzeit Werden wir an der Einhaltung der Lieferfrist durch unvorhergesehene Umstände gehindert, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden können (höhere Gewalt), so verlängert sich der Liefertermin angemessen, sofern nicht die Leistung endgültig unmöglich ist. Im Falle der Verlängerung der Liefertermine ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern er uns eine angemessene Nachfrist zur Leistung stellt. Für den Fall entgültiger Unmöglichkeit oder von Unvermögen aus solchen Gründen werden wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Im Falle einer von uns zu vertretenden Nichteinhaltung eines Liefertermins oder Unmöglichkeit der Leistung steht dem Käufer im Fall des Verzugs, jedoch erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, ein Rücktrittsrecht bzgl. aller Lieferungen zu, die bei Fristablauf nicht versandbereit gemeldet sind. Weitergehende Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Angemessene Teillieferungen sowie - bei für den Käufer besonders angefertigten Artikeln - Abweichungen von den Bestellungen sind bis zu +/- 10 % zulässig. 6. Versand, Gefahrenübergang und Abnahme 7. Eigentumsvorbehalt Der Käufer ist bis auf Widerruf ermächtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern oder zu verarbeiten, solange er uns gegenüber nicht in Verzug ist. Im Falle der Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer ist jederzeit widerruflich ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, darf jedoch nicht anderweitig darüber verfügen. Besteht der Abnehmer des Käufers auf einem Abtretungsverbot, so hat der Käufer uns hiervon unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Käufer uns gegenüber in Verzug, sind wir ohne weiteres berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen und anderweitig zu veräußern, sowie die Abtretung den Drittschuldnern anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen. Der Käufer verpflichtet sich, uns den Zutritt zu seinen Räumen und die Besitznahme zu gestatten. Das Herausgabebegehren gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten und uns unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen. Zur Abgeltung unseres Nichterfüllungsschadens sind wir berechtigt, dem Käufer 30 % des Brutto-Rechnungsbetrages in Rechnung zu stellen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht oder nicht in Höhe des geltend gemachten Prozentsatzes entstanden ist. Der Käufer ist verpflichtet, uns auf Anforderung Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und abgetretenen Forderungen zu geben. Im Fall des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware oder die abgetretenen Forderungen hat und der Käufer unverzüglich zu unterrichten und uns bei der Geltendmachung unserer Rechte zu unterstützen, insbesondere seinerseits die notwendigen Rechtsbehelfe zur Wahrung unserer Rechte zu ergreifen. Bei Verarbeitung mit Vorbehaltsware anderer Lieferanten erwerben wir Miteigentum an dem Produkt im Verhältnis der Rechnungswerte der Materialien. 8. Gewährleistung Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden die nicht an den gelieferten Waren entstanden sind, ist ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter vorgenommene Änderungen und Instandsetzungen wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. 9. Sonderbedingungen für Reparaturaufträge Kostenvoranschläge erstellen wir nur auf Anfrage. Der Kunde trägt in jedem Falle sämtliche Kosten des An- und Abtransportes. Wir sind berechtigt, reparierte Ware in neuer Verpackung, für die wir unsere Selbstkostenpreise verrechnen, zurückzuliefern. Sämtliche Reparaturaufträge stehen unter der auflösenden Bedingung, dass wir die erforderlichen Ersatzteile vorrätig haben oder diese von unseren Zulieferanten zu angemessenen Preisen beschaffen können. 10. Exportgeschäfte Wir sind berechtigt, alle während der Abwicklung des Abschlusses durch Gesetze zur Erhebung gelangenden neuen Abgaben (einschließlich Zölle) oder Erhöhung bereits bestehender Abgaben, wodurch die Herstellung oder Lieferung der Ware unmittelbar oder mittelbar betroffen oder versteuert wird, in voller Höhe dem vereinbarten Kaufpreis zuzuschlagen. 11. Schutzrechte und Patente Für Sonderanfertigungen für den Käufer haftet dieser uns für die Freiheit der in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen von Schutzrechten Dritter, stellt uns von allen entsprechenden Ansprüchen frei und hat uns den entstehenden Schaden zu ersetzen. Wir haften unsererseits dem Käufer für die Verletzung von Schutzrechten und Patenten nur dann, wenn wir uns schriftlich dazu verpflichtet haben. 12. Datenschutz 13. Weitergeltung bei Teilnichtigkeit 14. Schlussbestimmungen Auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt der Vertrag zwischen SATFORCE Kommunikationstechnik GmbH und dem Käufer in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine dieser Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommende Regelung. Hilfsweise wird die Maßgeblichkeit der gesetzlichen Regelung vereinbart. |
||||||||||||
|
© 2005 - Eycos Multimedia Ltd. HOME| NEWS| PRODUKTE| SUPPORT| EYCOS INTERN| FORUM |
|||||||||||||